Das für die Angelegenheiten des Arbeitsrechts zuständige Ministerium hat mit Verwaltungsvorschrift vom 14.11.2011 (622-1 25 816), Ministerialblatt Nr. 15 vom 30. November 2011 eine Liste der Tarifverträge veröffentlicht, die im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetz anzusehen sind.
Sie ist die ausschließliche Grundlage für die Benennung von repräsentativen Tarifverträgen durch den öffentlichen Auftraggeber nach § 4 Abs. 3 LTTG.
Die vorläufige Lesefassung der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.
Alle bisherigen Verwaltungsvorschriften mit den Listen der repäsentativen Tarifverträge finden Sie im Archivordner unter der nachfolgenden Rubrik Downloads.

