Im Rahmen seiner Strukturverantwortung beauftragt das Integrationsamt Träger der Integrationsfachdienste für Vermittlung (IFD-V), um ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zu schaffen. Arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen werden bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz bis zu zwölf Monate unterstützt und mit dem Ziel beraten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst dauerhaft aufzunehmen.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und des Landes. Die Inanspruchnahme der IFD-V. ist kostenlos. Die Zuständigkeit des Dienstes richtet sich nach dem Wohnort des arbeitsuchenden schwerbehinderten Menschen.

