Das Integrationsamt beauftragt Träger der Integrationsfachdienste, um ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzubieten.
Die berufsbegleitenden Dienste beraten und unterstützen die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Sie stehen gleichermaßen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Berufsbegleitenden Dienste werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und ihre Inanspruchnahme ist kostenlos. Nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können alle schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, die sozialversicherungspflichtig und nicht weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind (auch Auszubildende oder Selbständige) unterstützt werden. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Antragsverfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Die Zuständigkeit des Dienstes richtet sich nach dem Arbeitsort.

