Die Integrationsfachdienste (IFDs) werden im Auftrag des Integrationsamtes, den Agenturen für Arbeit sowie den Rehabilitationsträgern tätig.
Zu den Aufgaben der IFDs gehört es, schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
Sie stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung, um sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Es existieren folgende Integrationsfachdienste:
- Übergang Schule/Beruf
- Vermittlung
- Berufsbegleitender Dienst

