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Startseite > Arbeit und Qualifizierung > Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben > Förderung von Integrationsfirmen

Förderung von Integrationsfirmen

Die Integrationsfirmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen bei der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Sie bieten schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. Der Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in Integrationsfirmen soll mindestens 25 % der Gesamtbelegschaft betragen.

Das Integrationsamt fördert daher den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Integrationsfirmen im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereit gestellt.

Über die onlinesuche beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen erhalten Sie eine Übersicht aller in Rheinland-Pfalz bestehender Integrationsfirmen.

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Ihr Ansprechpartner im Landesamt

Ralf Heigwer
Telefon 06131 967-212
heigwer.ralf(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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