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Startseite > Arbeit und Qualifizierung > Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben

Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben

Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)), die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Das Integrationsamt ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Integrationsteams.

Über die linke Navigationsleiste erhalten Sie ausführliche Informationen zu bestimmten Aufgabenfeldern.

Ansprechpartner und Downloads können Sie den Hinweisen am Ende dieser Seite entnehmen.

Arbeitsschwerpunkte des Integrationsamtes:

Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 102 SGB IX:

  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie  Ausgleichsabgabe zahlen. Mehr Informationen
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen  Zustimmung durch das Integrationsamt. Das Integrationsamt prüft den Sachverhalt, wägt die Interessen des Arbeitgebers mit den Interessen des schwerbehinderten Menschen ab, wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin. Die Beteiligung des Integrationsamtes bei der beabsichtigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ermöglicht es, alle Chancen zur Beseitigung der Schwierigkeiten im Arbeitsleben auszuschöpfen, um das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen zu erhalten. Mehr Informationen
  • die „Begleitende Hilfe“ im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
    Die „Begleitende Hilfe“ im Arbeitsleben ist ein zentrales Anliegen des Schwerbehindertenrechts (§ 102 Abs. 1 SGB IX). Leistungen der „Begleitenden  Hilfe“ sollen dahin wirken, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen  beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten  können, um sich so im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten  zu können. Mehr Informationen

    Das Integrationsamt unterstützt den schwerbehinderten Menschen beziehungsweise dessen Arbeitgeberin/Arbeitgeber beispielsweise bei der
    • Neueinrichtung von Arbeitsplätzen
    • Anschaffung von technischen Arbeitshilfen
    • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • beruflichen Fort- und Weiterbildung
    • Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz
    • unterstützten Beschäftigung
    Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der „Begleitenden Hilfen“ im Arbeitsleben  hat das Integrationsamt für die psychosoziale Betreuung berufsbegleitende Dienste (vgl. Integrationsfachdienste) beauftragt. Mehr Informationen
  • Förderung von Integrationsfirmen
    • Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung
    • betriebswirtschaftliche Beratung
    • Leistungen zum besonderen Aufwand
    Mehr Informationen
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam
    Mehr Informationen

Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Daher sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 102 Abs. 6 SGB IX).

Die Aufgaben des Integrationsamtes werden sowohl vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung direkt, als auch von dessen Zweigstellen im Bereich des Integrationsamtes wahrgenommen. Die genauen Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Aufgabenbeschreibung.


Integrationsamt Koblenz
Jürgen Kalkert
Telefon 0261 4041-293
kalkert.juergen(at)lsjv.rlp.de

Integrationsamt Landau
Peter Przesdzink
Telefon 06341 26-465
przesdzink.peter(at)lsjv.rlp.de

Integrationsamt Mainz
Roberto Maiocchi
Telefon 06131 264-277
maiocchi.roberto(at)lsjv.rlp.de

Integrationsamt Trier
Ulrich Schabio
Telefon 0651 1447-269
schabio.ulrich(at)lsjv.rlp.de

 

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Ihr Ansprechpartner im Landesamt

Richard Mersch
Telefon 06131 967-227
mersch.richard(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

Download-Icon Seminarangebot 2013 zum Schwerbehindertenrecht für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen, Beauftragte von Arbeitgebern, Personalräte (953.94 kB)
Download-Icon Anmeldeformular zu Veranstaltungen des Integrationsamtes 2013 (556.43 kB)
Download-Icon Antrag auf Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 15 SchwbAV) (454.79 kB)
Download-Icon Antrag auf Technische Arbeitshilfe (§ 19 SchwbAV) (443.08 kB)
Download-Icon Antrag auf Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV) (915.97 kB)
Download-Icon Antrag auf Hilfe zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV) (882.33 kB)
Download-Icon Antrag auf Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV) (910.83 kB)
Download-Icon Antrag auf Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV) (791.63 kB)
Download-Icon Antrag auf Gewährung von Förderleistungen aus dem 6. Landessonderprogramm (295.07 kB)
Download-Icon Antrag auf Zustimmung zur Kündigung (550.13 kB)
Download-Icon Initiative Inklusion - Antrag auf Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Heranführung schwerbehinderter junger Menschen an eine betriebliche Ausbildung (666.76 kB)
Download-Icon Initiative Inklusion - Antrag auf Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen der Initiative Inklusion zur erstmaligen Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten jungen Menschen bzw. Gleichgestellten (738.8 kB)
Download-Icon Initiative Inklusion - Antrag auf Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur unbefristeten Einstellung von arbeitsuchenden oder arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (731.38 kB)

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