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Startseite > Arbeit und Qualifizierung

Arbeit und Qualifizierung

Nach Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Konvention) wird die Arbeit als elementares Menschenrecht betrachtet. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung. Das Recht auf Arbeit beinhaltet nicht das Recht auf einen Arbeitsplatz.

Wesentliche Schlüsselfaktoren für eine Integration in den Arbeitsmarkt sind die Qualifikation (berufliche Bildung und lebenslanges Lernen), soziale Kompetenz, Bewerbungsstrategien und Motivation.

Qualifizierte Arbeitskräfte stärken die Wirtschaftskraft und bewirken eine höhere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt.

Im Bereich „Arbeit und Qualifizierung“ erhalten Sie nähere Informationen über folgende Dienste des Landesamtes:

  • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
  • Integrationsamt als Partner in allen Fragen der Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben
  • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer sozialer Bereiche

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.